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Urlaubsanordnung 2. COVID-19-Gesetz? Verpflichtung zum Verbrauch? Rückwirkung? - OGH 24.3.2022, 9 ObA 149/21h

67. LfgOktober 2022

16.2.4.Nr.13

§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 5 ABGB
§ 1155 Abs. 3 und 4 BGBl I 2020/16 ABGB
COVID-19-Maßnahmengesetz BGBl I 2020/12 Art. 7 Abs. 1 EMRK

1. Nach § 4 Abs. 1 UrlG bedarf die Festsetzung des Urlaubs einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und kann nicht einseitig angeordnet werden.

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