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Beidseitige, aber grundsätzlicher Offertcharakter von Dienstfreistellungen auch einseitige Realannahme? - OGH 30.9.2025, 8 ObA 25/25x

77. LfgFebruar 2026

16.2.3.Nr.7

§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 864 Abs. 1 ABGB

1. Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Erholungsurlaubs.

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