16.2.3.Nr.7
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 864 Abs. 1 ABGB
1. Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Erholungsurlaubs.
16.2.3.Nr.7
§ 4 Abs. 1 UrlG
§ 864 Abs. 1 ABGB
1. Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn und Ende des Erholungsurlaubs.
