16.2.3.Nr.5
§ 25 AngG
§ 27 Z. 4 AngG
§ 4 Abs 1 und 4 UrlG
1. Bei Entlassung infolge eigenmächtigen Urlaubsantritts ist auch auf das Verfahren gemäß § 4 UrlG Bedacht zu nehmen, in welchem den Arbeitgeber die Prozesslast trifft.
16.2.3.Nr.5
§ 25 AngG
§ 27 Z. 4 AngG
§ 4 Abs 1 und 4 UrlG
1. Bei Entlassung infolge eigenmächtigen Urlaubsantritts ist auch auf das Verfahren gemäß § 4 UrlG Bedacht zu nehmen, in welchem den Arbeitgeber die Prozesslast trifft.
