16.2.3.Nr.4
§ 4 Abs. 1 und 4 UrlG
1. Die Arbeitgeber-Feststellungsklage gem. § 4 Abs. 4 UrlG zielt deklarativ auf die Feststellung des Nichtbestehens des vom Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Rechts, den Urlaub zu dem von ihm vorgeschlagenen Zeitpunkt (oder auf die von ihm gewünschte Dauer) anzutreten.

