15.2.2.Nr.1
§ 1155 ABGB
§ 61 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASGG
1. Das durch die Stattgebung des ersten Urteils gemäß § 61 ASGG fingierte Arbeitsverhältnis ist mit allen seinen Rechten und Pflichten von der rechtskräftigen Bestätigung dieses ersten Urteiles abhängig.

