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AN-Zurückbehaltungsrecht Entgeltrückstände aus unwirksamer Entlassung Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsbereitschaft? - OGH 29.6.2020, 8 ObA 70/19f

61. LfgOktober 2020

15.2.1.Nr.16

§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1155 Abs. 1 ABGB

1. Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Arbeitsleistung solange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber einen bereits fällig gewordenen Lohnrückstand gezahlt hat.

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