15.2.1.Nr.15
§ 1155 Abs. 1 2. HS ABGB
§ 61 Abs. 1 ASGG
1. Der vorläufige Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Verbindlichkeitswirkung gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 ASGG ermöglicht die Anwendbarkeit des § 1155 Abs. 1 ABGB, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt.

