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AN-Zurückbehaltungsrecht bei Entgeltrückständen - Entgeltfortzahlung auch ohne Arbeitsbereitschaft - OGH 29.5.2012, 9 ObA 39/11t

37. LfgOktober 2012

15.2.1.Nr.8

§ 1154 Abs. 1 und 2 ABGB
§ 1155 Abs. 1 ABGB
§ 15 AngG

1. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Arbeitsleistung solange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber einen bereits fällig gewordenen Lohnrückstand bezahlt hat.

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