15.2.1.Nr.7
§ 1155 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 1435 ABGB
§ 61 Abs. 1 Z 1 ASGG
§ 10 UrlG
1. Bei strittigem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist zwischen der Obliegenheit zur Annahme einer anderen Erwerbsmöglichkeit und dem tatsächlich verdienten Entgelt in einem anderen Erwerb zu differenzieren.

