15.2.1.Nr.6
§ 1155 Abs. 1 ABGB
1. Wird einer von zwei gleichberechtigten, allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH vom anderen Geschäftsführer gekündigt, obwohl der andere Geschäftsführer nicht mehr Befugnisse hat als er selber, wäre es ihm sehr wohl möglich gewesen, auch während der Zeit der Behinderung durch den anderen Geschäftsführer notwendige Tätigkeiten für die Gesellschaft zu entfalten.

