15.1.2.Nr.2
§ 8 Abs. 3 AngG
1. Ist eine 14-jährige Tochter noch ohne Flugerfahrung, begründen nachstehende Umstände - die Schwierigkeit, sich allein am Flughafen zurecht zu finden, dort ordnungsgemäß einzuchecken, die dort für eine Minderjährige dieses Alters drohende Gefahr möglicher krimineller Handlungen (von Eigentumsbis zu Sittlichkeitsdelikten) und die berechtigte Verängstigung - eine Fürsorgepflicht der Mutter, sie zum Flughafen zu begleiten und dort der Flugbegleiterin zu übergeben, die sie sodann bis zur Ankunft und Übergabe an den Lebensgefährten der Mutter in Südafrika betreuen konnte.

