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Körperschaften öffentlichen Rechts LAK Oö Unternehmen? - OGH 8.10.2024, 10 ObS 90/24v

74. LfgFebruar 2025

14.8.1.Nr.8

§ 53b Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 1 Abs. 2 UGB
§ 6 Abs. 1 AKG
§ 49 Z 2 Oö LAKG
§ 1 UGB

1. Nach § 1 Abs. 2 UGB ist „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein“, ein Unternehmen.

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