14.8.1.Nr.8
§ 53b Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 1 Abs. 2 UGB
§ 6 Abs. 1 AKG
§ 49 Z 2 Oö LAKG
§ 1 UGB
1. Nach § 1 Abs. 2 UGB ist „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein“, ein Unternehmen.

