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Verein ein anspruchsberechtigtes Unternehmen? - OGH 13.8.2024, 10 ObS 73/24v

74. LfgFebruar 2025

14.8.1.Nr.7

§ 53b Abs. 1, Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 3 EFZG
§ 1 Abs. 2 UGB

1. Zuschussanspruchsberechtigt sind nur jene Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die nicht mehr als die gesetzlich vorgesehene Anzahl (50: § 53b Abs. 2 Z 1 ASVG) von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern “in ihrem Unternehmen„ beschäftigen.

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