14.8.1.Nr.6
§ 53b Abs. 1 ASVG
§§ 3, 2 Abs. 1 und 5 EFZG
§ 8 Abs. 1 AngG
1. Ein Zuschuss zur teilweisen Vergütung des Aufwands für die Entgeltfortzahlung einschließlich allfälliger Sonderzahlungen iSd § 3 EFZG oder vergleichbarer Rechtsvorschriften gebührt Dienstgebern nur bei Anspruch des Dienstnehmers auf Entgeltfortzahlung.

