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Lauf des Arbeitsjahres nach Unterbrechung bis zu 60 Tagen? - OGH 13.6.2017, 10 ObS 54/17i

52. LfgOktober 2017

14.8.1.Nr.5

§ 53b Abs. 2 ASVG
§ 2 Abs. 1, 3 und 4 EFZG
§ 4 Abs. 2 EF-ZuschussVO

1. Nach dem Wortlaut des § 2 EFZG (insb arg „nach Antritt des Dienstes“) und nach zu billigender herrschender Auffassung der Lehre hat die in § 2 Abs. 3 EFZG angeordnete Zusammenrechnung von Arbeitszeiten keinen Einfluss auf die Lage des jeweiligen Arbeitsjahres; dafür ist nur der Beginn des letzten Arbeitsverhältnisses maßgebend.

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