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Produkthaftungsunfälle Gesetzliche Dienstzuweisungen - OGH 17.2.2005, 8 Ob 118/04t

16. LfgOktober 2005

14.7.1.Nr.1

§ 8 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 1 und 5 EFZG
§ 1358 ABGB
§ 67 VersVG
§ 67a Abs. 1 Wiener DO 1994
§ 3 Abs. 3 Wiener-ZuweisungsG
§ 1 Abs. 1 PHG

1. Hat den Schaden, der normalerweise beim Verletzten eintritt, auf Grund eines Rechtsverhältnisses ausnahmsweise wirtschaftlich ein Dritter zu tragen, so wird durch diese Schadensüberwälzung der Schädiger nicht befreit.

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