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Entgeltdifferenzen aus Minderungsverbot bei Behinderten - OGH 16.3.2006, 2 Ob 303/04d

18. LfgJuni 2006

14.7.1.Nr.2

§ 1 BehEG
§ 7 BehEG
§ 8 AngG

1. Dienstgebern steht auch bei Arbeit die Entgeltdifferenz samt Nebenkosten zwischen dem bisherigen Normalleistungsentgelt und jenem geringeren Entgelt, welches sich ohne das Entgeltminderungsverbot des § 7 BehEG ergeben würde, gegenüber schuldtragenden Dritten (und deren Versicherung) als Ersatz bloß verlagerten Schadens zu.

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