14.6.3.Nr.1
§ 4 EFZG
1. Nachrichtenloses Fernbleiben für Zwecke einer nicht unvorhergesehenen physikalischen Therapie, wochenlanges Nichterscheinen vor dem Betriebsarzt im Krankenstand trotz ausdrücklichem Auftrag und der Möglichkeit unverzüglichen Erscheinens sowie dreimaliges Verlassen der Wohnung im Krankenstand ohne bewilligte Ausgehzeit sind insgesamt nahezu provokante Verstöße gegen die Dienstpflichten.

