14.6.2.Nr.2
§ 4 Abs. 2 und 4 EFZG
§ 1162c ABGB
1. Hat der Arbeitnehmer seinen Krankenstand in unmissverständlicher Weise mitgeteilt und ihn die chefärztliche Vorladung infolge Wohnungswechsels nicht erreicht, hat er seine (ungerechtfertigte) Entlassung auch nicht durch schuldhaftes Verhalten provoziert, wenn die Entlassung auf einer telefonischen Auskunft der Gebietskrankenkasse beruht, wonach der Arbeitnehmer schon seit mehreren Tagen wegen Nichterscheinens beim Chefarzt gesund geschrieben sei.

