14.6.1.Nr.23
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Begleitet eine Arbeitnehmerin während des Krankenstandes ihren Lebensgefährten zum Konzert seiner Band und hat dies weder eine Verlängerung des Krankenstandes noch Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes zur Folge, liegt kein Entlassungsgrund vor, wenn ihr von den Ärzten sogar geraten wurde, am sozialen Leben teilzunehmen und das zu tun, was für sie angenehm ist, zumal dann, wenn sich ihr psychischer Gesundheitszustand innerhalb weniger Monate auch tatsächlich wieder gebessert hat.

