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Schonungskrankenstand vor Meniskusoperation - Mithilfe-Nein bei EDV-Verkabelungen, jedoch privates Tragen von Styrodurplatten? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 6/13t

39. LfgJuni 2013

14.6.1.Nr.19

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Fernbleiben vom Dienst ist gerechtfertigt, wenn der Dienstnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist.

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