14.6.1.Nr.10
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Hat eine Krankenschwester ihre gelegentliche Nebenbeschäftigung (1-2 mal monatlich wenige Stunden) zwar nicht gemeldet, wurde aber ihre Mitteilung, die Berechtigung zur freiberuflichen Tätigkeit erworben zu haben, ohne Reaktion und ohne jede Nachfrage zur Kenntnis genommen, begründet ein bloß einstündiger Operationseinsatz im Krankenstand noch nicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit, wenn sie sich zu diesem Einsatz nur überreden hat lassen und dieser vorher vom behandelnden Arzt ausdrücklich gebilligt wurde.

