14.6.1.Nr.11
§ 41 lit. b, c, d VBO Stadt Klagenfurt
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
1. Erscheint ein Busfahrer-Arbeitnehmer, unter offensichtlichem Vorschützen einer Krankheit überhaupt nicht zum Dienst (- auch nicht zum Busbahnhof -) und arbeitet stattdessen für einen anderen Unternehmer - offensichtlich arbeitsfähig - als Buslenker, handelt es sich um einen Verstoß gegen seine Dienstpflichten, der ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt.

