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Einzelfallbeurteilung - OGH 23.6.2004, 9 ObA 35/04v

13. LfgOktober 2004

14.6.1.Nr.9

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ob im Krankenstand ein grob genesungsbeeinträchtigendes Verhalten oder ein bloß geringfügiges Zuwiderhandeln vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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