vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bierzeltbesuch, Vorbringen zur konkreten Eignung - OGH 13.11.2003, 8 ObA 109/03t

11. LfgFebruar 2004

14.6.1.Nr.8

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Der Arbeitnehmer ist im Falle einer Krankheit und dadurch ausgelösten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglichst bald wieder hergestellt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!