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Kreislaufschwäche, kurzfristiges Aufstehen für Rat an Nachbarn - OGH 13.11.2002, 9 ObA 233/02h

8. LfgFebruar 2003

14.6.1.Nr.7

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen im Krankenstand dürfen nicht betont und offenkundig verletzt werden. Es genügt die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen und/oder den Heilungsprozess zu verzögern, ohne dass dies tatsächlich eintreten muss, um den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 3. Tatbestand AngG zu verwirklichen.

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