14.6.1.Nr.1
§ 27 Z 1 (dritter Tatbestand) AngG
1. Missachtet ein Arbeitsunfähiger die Anordnungen seines Arztes betont und in erheblichem Maße und ist dieses Verhalten geeignet, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen oder den Heilungsverlauf zu verzögern, so liegt darin eine Vertrauensverwirkung im Sinne des dritten Tatbestandes des § 27 Z 1 AngG.

