14.5.1.Nr.2
§ 1154b Abs. 1 ABGB
§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 61 Abs. 1 StVO
1. Das Mitführen der Jacke am Lenker eines Fahrrads ist zwar nicht ausdrücklich verboten, muss aber als Ladung nach der - auch für Radfahrer geltenden - Bestimmung des § 61 Abs. 1 Satz 1 StVO so transportiert werden, dass der sichere Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.

