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Fahrradunfall grob oder leicht fahrlässig verschuldet? - OGH 28.3.2019, 9 ObA 26/19t

58. LfgOktober 2019

14.5.1.Nr.1

§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 EFZG
§ 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a Satz 1 AngG

1. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Verhinderung nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.

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