14.4.3.Nr.12
§ 4 Abs. 1, Abs. 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG
1. Grundsätzlich löst nur der Beginn des Krankenstands die Verpflichtung zur Krankmeldung aus, nicht jedoch das Hinzutreten einer weiteren Erkrankung bei Fortdauer des ununterbrochenen Krankenstands oder dessen Verlängerung.

