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Unterlassene Bekanntgabepflicht - Krankenstandsverlängerung nach „fester“ Rückkehrmitteilung - OGH 21.3.2018, 9 ObA 105/17g

55. LfgOktober 2018

14.4.3.Nr.12

§ 4 Abs. 1, Abs. 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG

1. Grundsätzlich löst nur der Beginn des Krankenstands die Verpflichtung zur Krankmeldung aus, nicht jedoch das Hinzutreten einer weiteren Erkrankung bei Fortdauer des ununterbrochenen Krankenstands oder dessen Verlängerung.

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