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Nichtreaktion auf Aufklärungsverlangen nach nur vager Mitteilung - OGH 24.9.2004, 8 ObA 96/04g

14. LfgFebruar 2005

14.4.3.Nr.4

§ 4 Abs. 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG

1. Bei nur allgemein vager Angabe, dass er zum Arzt gehe und im Falle seines Nichtkommens im Krankenstand sei, muss dem Arbeitnehmer spätestens bei Arbeitgeber-Ersuchen um Kontaktaufnahme bewusst sein, dass die bisherige Mitteilung nicht ausreichend war und dem Arbeitgeber eben nicht bekannt ist, dass der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit der weiteren Arbeit fern blieb.

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