14.4.3.Nr.3
§ 8 Abs. 8 AngG
§ 4 Abs. 4 EFZG
1. Eine ärztliche Bestätigung ohne Aussage zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit (im Anlassfall war die Spalte „letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ nicht ausgefüllt) entspricht den gesetzlichen Bestätigungsanforderungen nicht.

