14.4.2.Nr.5
§ 8 Abs. 8 AngG
§ 4 Abs. 1 und 4 EFZG
1. Darauf, ob eine vom Krankenhaus ausgestellte Bestätigung über einen stationären Aufenthalt einer Bestätigung einer Krankenkasse oder eines Amts- oder Gemeindearztes iSd § 8 Abs. 8 AngG gleichzuhalten sei oder nicht, kommt es für die Säumnisfolgen nicht an.

