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Bestätigungsinhalt - Krankenstand „bis auf weiteres„? - OGH 29.8.2011, 9 ObA 97/10w

35. LfgFebruar 2012

14.4.2.Nr.4

§ 4 Abs 1 erster Satz EFZG
§ 8 Abs. 8 erster Satz AngG

1. Zur Erfüllung der Mitteilungs- und Nachweispflicht ist nicht die Angabe einer genauen ärztlichen Diagnose erforderlich.

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