14.4.2.Nr.3
§ 4 Abs. 1 und 4 EFZG
§ 862a erster Satz ABGB
1. Das EFZG enthält keine Vorschriften über die Form der Anzeige der Dienstverhinderung.
14.4.2.Nr.3
§ 4 Abs. 1 und 4 EFZG
§ 862a erster Satz ABGB
1. Das EFZG enthält keine Vorschriften über die Form der Anzeige der Dienstverhinderung.
