14.4.2.Nr.2
§ 4 Abs. 1 und 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG
1. Die verlangensabhängige Nachweispflicht ist nicht erfüllt, wenn in der vorgelegten Krankenstandsbestätigung die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht angegeben und auch ihre Ursache „nicht angekreuzt“ ist.

