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Bestätigung auch der Dauer, Verbesserungsverlangen - OGH 15.4.2004, 8 ObA 27/04k

13. LfgOktober 2004

14.4.2.Nr.1

§ 8 Abs. 8 AngG
§ 4 Abs. 1 und 4 EFZG

1. Die auf Verlangen des Dienstgebers vorzulegende Bestätigung der zuständigen Krankenkasse oder eines Amts- oder Gemeindearztes hat einen Hinweis auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu enthalten.

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