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Meldung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über “iMessage„ an Diensthandy des Arbeitgebers? - OGH 26.9.2024, 8 ObA 44/24i

74. LfgFebruar 2025

14.4.1.Nr.8

§ 4 Abs. 1 und Abs. 4 EFZG
§ 862a erster Satz ABGB

1. Nach § 4 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsverhinderung ohne Verzug dem Arbeitgeber bekanntzugeben und auf dessen Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorzulegen.

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