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Form? - SMS an Diensthandy des Arbeitgebers - OGH 16.10.2003, 8 ObA 92/03t

11. LfgFebruar 2004

14.4.1.Nr.3

§ 4 Abs. 4 EFZG
§ 8 Abs. 8 AngG

1. Bei ohne Einschränkungen bekannt gegebener Dienst-Mobilnummer des Arbeitgebers kann sich der Dienstnehmer dieses Kommunikationsmittels in allen seinen Formen (Anruf; Nachricht auf Mailbox; SMS) bedienen.

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