vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwecke und Sanktionen - OGH 19.12.2001, 9 ObA 198/01k

6. LfgJuli 2002

14.4.1.Nr.2

§ 8 Abs. 8 AngG
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG

1. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber Dienstverhinderungen umgehend mitteilen und glaubhaft darlegen, um ihm damit die Möglichkeit rechtzeitiger Disposition zu geben, aber auch, um ihm die Abwägung zu ermöglichen, ob das Fernbleiben sachlich gerechtfertigt ist bzw. war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!