14.3.2.Nr.4
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich auf die Empfehlungen seines Arztes vertrauen, soweit ihm nicht deren offensichtliche Unrichtigkeit oder deren Grundlage in falschen Angaben bzw. wegen Veränderungen ersichtlich sein muss.

