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Einvernehmliche Auflösung Objektive Arbeitsunfähigkeit erst nach Auflösungseinigung bei undifferenzierter ärztlicher Krankschreibung? - OGH 24.5.2023, 8 ObA 4/23f

70. LfgOktober 2023

14.2.6.Nr.21

§ 5 Satz 2 EFZG
§ 9 Abs. 1 Satz 2 AngG

1. Schon nach der bisherigen Rechtslage kam es für die Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auf die Kenntnisse des Arbeitgebers von einer Arbeitsunfähigkeit nicht an.

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