14.2.6.Nr.21
§ 5 Satz 2 EFZG
§ 9 Abs. 1 Satz 2 AngG
1. Schon nach der bisherigen Rechtslage kam es für die Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auf die Kenntnisse des Arbeitgebers von einer Arbeitsunfähigkeit nicht an.

