14.2.6.Nr.20
§ 4 EFZG
§ 5 EFZG
§ 9 Abs. 1 AngG
1. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 einvernehmlich beendet wird.

