14.2.6.Nr.19
§ 2 EFZG
§ 5 EFZG
1. Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres und beginnt kein neues Arbeitsjahr zu laufen, lässt § 5 EFZG trotz weiter dauernden Krankenstandes keinen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs. 1 EFZG entstehen (RS0126339).

