14.2.6.Nr.12
§ 8 AngG
§ 9 Abs. 1 AngG
§ 40 AngG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 60 Abs. 1 DO.A Sozialversicherungsangestellte
1. Besteht die kollektivvertragliche Besserstellung allein in der Verlängerung der Entgeltfortzahlungsfristen, erstreckt sich diese Verlängerung nicht auf die besonderen gesetzlichen Bestimmungen der Fortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Dies aus folgenden Gründen:

