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Arbeiter - Auch für fiktives neues Arbeitsjahr? - OGH 27.4.2011, 9 ObA 59/10g

34. LfgOktober 2011

14.2.6.Nr.9

§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 5 EFZG

1. Bei ununterbrochener krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuerst wegen Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs kein Entgelt mehr erhalten hatte.

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