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Weiterer (anderer) Krankenstand nach Arbeitgeberkündigung im Krankenstand - OGH 27.5.2004, 8 ObA 13/04a

13. LfgOktober 2004

14.2.6.Nr.2

§ 5 EFZG

1. Tritt gegen Ende einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (Magen-Darm-Erkrankung) infolge eines Sturzes, der in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der vorher aufgetretenen Erkrankung steht, ein weiterer Krankenstand ein, ist dieser von § 5 EFZG nicht mehr erfasst und gebührt daher auch im Fall der Arbeitgeberkündigung während des unmittelbar vorangehenden Krankenstandes keine Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.

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