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Arbeiter, Einseitige Beendigung während der Probezeit - OGH 21.01.2004, 9 ObA 154/03t

12. LfgJuni 2004

14.2.6.Nr.1

§ 5 EFZG
§ 879 ABGB

1. Die Auflösung eines wirksam vereinbarten, jederzeit einseitig ohne Gründe lösbaren Probearbeitsverhältnisses kann jederzeit - auch während krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers - erfolgen, ohne dass ein Anspruch nach § 5 EFZG entsteht.

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