14.2.5.Nr.2
§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 8 Abs. 1 bis 2a AngG
§ 9 Abs. 1 ARG
1. Welche Regelung bei Zusammentreffen der Entgeltfortzahlungstatbestände für Feiertage und Krankenstände anzuwenden ist und ob ein solcher Feiertag bei der Maximaldauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 2 Abs. 1 EFZG einzurechnen ist oder das Ende der Entgeltfortzahlung um einen Tag hinausschiebt, hat der OGH in 9 ObA 2060/96y bereits wie folgt beantwortet:

