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Verzögertes Inkrafttreten des neuen Systems Frühere günstigere Kollektivvertragsansprüche? - OGH 23.11.2023, 9 ObA 73/23k

71. LfgFebruar 2024

14.2.2.Nr.6

Art. X Z 14, 17, 18
§ 8 Abs. 1 und 2 AngG i.d.F. BGBl I 2017/153
§ 60 Abs. 1, 2, 2a DO.A Sozialversicherungsträger

1. Nach Art. X Z 17 AngG bleiben Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (KollV, BV), die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung für die Angestellten bei Ersterkrankungen günstigere Regelungen auf Entgeltfortzahlung vorsahen (zB längere Entgeltfortzahlungsdauer), aufrecht.

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